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2 K 1366/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-20, 2 K 1366/19
2 K 1366/19Verwaltungsgericht20.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: 2 K 1366/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0220.2K1366.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 06.02.2019 verpflichtet, der Klägerin die unter dem 04.07.2018 beantragte Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Discountermarktes auf 1.095,60 m² auf dem Grundstück G01 in P. zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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