Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-16, 18 K 4304/21

18 K 4304/21Verwaltungsgericht16.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 4304/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-16

Aktenzeichen: 18 K 4304/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0216.18K4304.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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