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13 L 1124/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-05, 13 L 1124/23
13 L 1124/23Verwaltungsgericht05.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-05
Aktenzeichen: 13 L 1124/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0205.13L1124.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Der Antrag der Antragstellerinnen auf Beiladung der von der Antragsgegnerin benannten Personen wird abgelehnt.
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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