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7 K 5817/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-01-30, 7 K 5817/21
7 K 5817/21Verwaltungsgericht30.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-30
Aktenzeichen: 7 K 5817/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0130.7K5817.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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