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7 K 1564/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-01-23, 7 K 1564/21
7 K 1564/21Verwaltungsgericht23.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-23
Aktenzeichen: 7 K 1564/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0123.7K1564.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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