Verwaltungsgericht Köln, 2024-01-19, 1 L 1741/23

1 L 1741/23Verwaltungsgericht19.01.2024

Regest

Schließung einer Shishabar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 1741/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-19

Aktenzeichen: 1 L 1741/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0119.1L1741.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 15 Abs. 2 GastG, § 15 GewO; § 31 GastG, § 35 Abs. 8 GewO; § 55 Abs. 2 VwVG NRW

Leitsätze

Schließung einer Shishabar

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 31. August 2023 (1 K 4852/23) wird hinsichtlich der Ziffer III. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 31. Juli 2023 wiederhergestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu drei Vierteln und die Antragsgegnerin zu einem Viertel.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

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