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1 L 1741/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-01-19, 1 L 1741/23
1 L 1741/23Verwaltungsgericht19.01.2024
Schließung einer Shishabar
Entscheidungsdatum: 2024-01-19
Aktenzeichen: 1 L 1741/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0119.1L1741.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 15 Abs. 2 GastG, § 15 GewO; § 31 GastG, § 35 Abs. 8 GewO; § 55 Abs. 2 VwVG NRW
Schließung einer Shishabar
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 31. August 2023 (1 K 4852/23) wird hinsichtlich der Ziffer III. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 31. Juli 2023 wiederhergestellt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu drei Vierteln und die Antragsgegnerin zu einem Viertel.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
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