projekte
8 L 1333/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-01-17, 8 L 1333/23
8 L 1333/23Verwaltungsgericht17.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 8 L 1333/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0117.8L1333.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
| 1. | Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu 2/3 zu tragen, die Antragsgegnerin zu 1/3. | | --- | --- | | 2. | Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. |
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.