Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-28, 21 K 4775/21

21 K 4775/21Verwaltungsgericht28.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 4775/21 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-12-28

Aktenzeichen: 21 K 4775/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1228.21K4775.21.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 4. August 2021 (Az.: 00.0-00.0) wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der durch die Verweisung entstandenen Mehrkosten, die der Kläger zu tragen hat.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.