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9 K 1267/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-22, 9 K 1267/20
9 K 1267/20Verwaltungsgericht22.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-22
Aktenzeichen: 9 K 1267/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1222.9K1267.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Der Bescheid des Beklagten vom 17. Februar 2020 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages leistet.
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