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4 K 5062/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-14, 4 K 5062/23
4 K 5062/23Verwaltungsgericht14.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-14
Aktenzeichen: 4 K 5062/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1214.4K5062.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Klägerin für die Benennung des bislang umgangssprachlich als "A. T." bezeichneten Platzes vor dem Schauspielhaus an der V.-straße zuständig ist.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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