projekte
15 K 3890/21.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-07, 15 K 3890/21.A
15 K 3890/21.AVerwaltungsgericht07.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 15 K 3890/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1207.15K3890.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Die Ziffern 1, 3 und 4 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 13.07.2021 werden aufgehoben, soweit sie die Klägerin zu 3) betreffen.
Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin zu 3) die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger zu zwei Dritteln und die Beklagte zu einem Drittel.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.