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7 K 3926/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-05, 7 K 3926/21
7 K 3926/21Verwaltungsgericht05.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-05
Aktenzeichen: 7 K 3926/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1205.7K3926.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Das Verfahren des Klägers zu 2. wird eingestellt.
Die Klage der Klägerin zu 1. wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1. und die unbekannten Erben des Klägers zu 2. je zur Hälfte.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 1. und die unbekannten Erben des Klägers zu 2. können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Gerichtsbescheid gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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