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15 K 2477/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-11-27, 15 K 2477/22.A
15 K 2477/22.AVerwaltungsgericht27.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-27
Aktenzeichen: 15 K 2477/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1127.15K2477.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Ziffer 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 29.03.2022 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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