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7 K 2153/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-11-21, 7 K 2153/21
7 K 2153/21Verwaltungsgericht21.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-21
Aktenzeichen: 7 K 2153/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1121.7K2153.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Gerichtsbescheid gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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