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19 K 1289/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-11-20, 19 K 1289/19.A
19 K 1289/19.AVerwaltungsgericht20.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-20
Aktenzeichen: 19 K 1289/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1120.19K1289.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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