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23 K 6050/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-11-08, 23 K 6050/20
23 K 6050/20Verwaltungsgericht08.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-08
Aktenzeichen: 23 K 6050/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1108.23K6050.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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