Verwaltungsgericht Köln, 2023-11-03, 12 K 3317/23

12 K 3317/23Verwaltungsgericht03.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 3317/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-03

Aktenzeichen: 12 K 3317/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1103.12K3317.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1 ihrer Ordnungsverfügung vom 07.06.2023 verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG zu erteilen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils die Hälfte.

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