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12 K 3317/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-11-03, 12 K 3317/23
12 K 3317/23Verwaltungsgericht03.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-03
Aktenzeichen: 12 K 3317/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1103.12K3317.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1 ihrer Ordnungsverfügung vom 07.06.2023 verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG zu erteilen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils die Hälfte.
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