Verwaltungsgericht Köln, 2023-10-26, 20 K 13027/17

20 K 13027/17Verwaltungsgericht26.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 13027/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-26

Aktenzeichen: 20 K 13027/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1026.20K13027.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin über die verbrauchsunabhängigen Selbstkosten in den Terminals 1 und 2 gemäß § 62 Abs. 3 Bundespolizeigesetz für den Zeitraum September 2007 bis 31. Dezember 2010 zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Klagerücknahme. Im Übrigen tragen die Klägerin 7/10 und die Beklagte 3/10 der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.