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8 K 8627/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-10-19, 8 K 8627/18.A
8 K 8627/18.AVerwaltungsgericht19.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-19
Aktenzeichen: 8 K 8627/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1019.8K8627.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Ziffern 5 und 6 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. Dezember 2018 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerin zu 7/8 und die Beklagte zu 1/8.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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