Verwaltungsgericht Köln, 2023-10-19, 13 K 146/18

13 K 146/18Verwaltungsgericht19.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 146/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-19

Aktenzeichen: 13 K 146/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1019.13K146.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu fünf Sechsteln und das beklagte Land zu einem Sechstel.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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