Verwaltungsgericht Köln, 2023-10-12, 13 L 1783/23

13 L 1783/23Verwaltungsgericht12.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 L 1783/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-12

Aktenzeichen: 13 L 1783/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1012.13L1783.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Das Verwaltungsgericht Köln erklärt sich aus den Gründen des Anhörungsschreibens vom 12. September 2023 für örtlich unzuständig und verweist das Verfahren an das örtlich zuständige

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 83 S. 2 VwGO).­­

Gründe

Verwaltungsgericht Köln Beschluss

13 L 1783/23

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Antragstellerin,

­

gegen

Antragsgegner­,­

­­­­

­­

­­­­

wegen Verfahrens nach dem IFG­

hat die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln

am 12. Oktober 2023

durch

den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht

die Richterin am Verwaltungsgericht

den Richter

­­

beschlossen:

| | Das Verwaltungsgericht Köln erklärt sich aus den Gründen des Anhörungsschreibens vom 12. September 2023 für örtlich unzuständig und verweist das Verfahren an das örtlich zuständige

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 83 S. 2 VwGO).­­ | | --- | --- |

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