Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-28, 8 K 3558/18.A

8 K 3558/18.AVerwaltungsgericht28.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 3558/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-28

Aktenzeichen: 8 K 3558/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0928.8K3558.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. April 2018 verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutz zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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