Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-28, 33 K 5962/20.PVB

33 K 5962/20.PVBVerwaltungsgericht28.09.2023

Regest

Einem auf einer Weisung der übergeordneten Dienststelle beruhenden Handeln eines Dienststellenleiters sind bei Frage, ob es als Maßnahme zu qualifizieren ist, nicht etwaige weitere künftige Handlungen oder Entscheidungen zuzurechnen, die der Dienststellenleiter vorzunehmen hat, um eine mit der Weisung verfolgte Änderung des Rechtsstands der Beschäftigten herbeizuführen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 33 K 5962/20.PVB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-28

Aktenzeichen: 33 K 5962/20.PVB

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0928.33K5962.20PVB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen

Normen: § 70 Abs. 1 BPersVG 2021 § 69 Abs. 1 BPersVG 1974

Leitsätze

Einem auf einer Weisung der übergeordneten Dienststelle beruhenden Handeln eines Dienststellenleiters sind bei Frage, ob es als Maßnahme zu qualifizieren ist, nicht etwaige weitere künftige Handlungen oder Entscheidungen zuzurechnen, die der Dienststellenleiter vorzunehmen hat, um eine mit der Weisung verfolgte Änderung des Rechtsstands der Beschäftigten herbeizuführen.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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