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23 K 6670/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-20, 23 K 6670/22
23 K 6670/22Verwaltungsgericht20.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-20
Aktenzeichen: 23 K 6670/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0920.23K6670.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 1. September 2022 in der Gestalt des Beschwerdebescheides vom 29. November 2022 verpflichtet, über das Begehren des Klägers, sein Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit in dasjenige eines Berufssoldaten umzuwandeln, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gericht neu zu entscheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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