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12 K 3986/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-15, 12 K 3986/20.A
12 K 3986/20.AVerwaltungsgericht15.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-15
Aktenzeichen: 12 K 3986/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0915.12K3986.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 23.06.2020 sowie dessen Ziffer 2 hinsichtlich des Ausspruchs der offensichtlichen Unbegründetheit werden aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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