Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-14, 19 K 6042/21

19 K 6042/21Verwaltungsgericht14.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 K 6042/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-14

Aktenzeichen: 19 K 6042/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0914.19K6042.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Das beklagte Land wird verpflichtet, die Klägerin im Wege des Schadensersatzes in dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Hinsicht so zu stellen, als wäre sie bereits am 01.09.2018 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Polizeikommissarin (Bes.Gr. A 9 LBesG NRW) ernannt worden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

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