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8 K 1091/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-11, 8 K 1091/20
8 K 1091/20Verwaltungsgericht11.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-11
Aktenzeichen: 8 K 1091/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0911.8K1091.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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