Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-11, 18 L 1230/23

18 L 1230/23Verwaltungsgericht11.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 L 1230/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-11

Aktenzeichen: 18 L 1230/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0911.18L1230.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 18 K 3580/23 erhobenen Klage gegen die Ziffer 2. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 28. Juni 2023 wird wiederhergestellt.

Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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