Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-04, 12 L 1631/23

12 L 1631/23Verwaltungsgericht04.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 L 1631/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-04

Aktenzeichen: 12 L 1631/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0904.12L1631.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller bis zu einer – unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführenden – erneuten Bescheidung des Antrags des Antragstellers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu dulden.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.