Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-21, 14 K 171/22.A

14 K 171/22.AVerwaltungsgericht21.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 171/22.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-08-21

Aktenzeichen: 14 K 171/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0821.14K171.22A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.