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10 K 1260/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-16, 10 K 1260/22
10 K 1260/22Verwaltungsgericht16.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-16
Aktenzeichen: 10 K 1260/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0816.10K1260.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des seinerzeitigen Landesprüfungsamtes für Lehrämter an Schulen vom 16. September 2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Januar 2022 wird aufgehoben. Das beklagte Land wird verpflichtet, dem Kläger ein erneutes Ablegen der Staatsprüfung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu ermöglichen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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