Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-14, 8 K 7108/17.A

8 K 7108/17.AVerwaltungsgericht14.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 7108/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-14

Aktenzeichen: 8 K 7108/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0814.8K7108.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. Mai 2027 hinsichtlich der Ziffern 2 bis 5 verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutz zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zu 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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