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20 K 4709/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-14, 20 K 4709/21
20 K 4709/21Verwaltungsgericht14.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-14
Aktenzeichen: 20 K 4709/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0814.20K4709.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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