Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-01, 14 K 5247/18

14 K 5247/18Verwaltungsgericht01.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 5247/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-01

Aktenzeichen: 14 K 5247/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0801.14K5247.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 91% und die Beklagte zu 9%.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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