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8 K 1679/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-27, 8 K 1679/20.A
8 K 1679/20.AVerwaltungsgericht27.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-27
Aktenzeichen: 8 K 1679/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0727.8K1679.20A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 23. März 2020 wird aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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