Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-21, 12 K 319/20.A

12 K 319/20.AVerwaltungsgericht21.07.2023

Regest

Zur Verfolgung exilpolitisch in sozialen Medien aktiver iranischer Staatsangehöriger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 319/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-21

Aktenzeichen: 12 K 319/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0721.12K319.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 3 AsylG

Leitsätze

Zur Verfolgung exilpolitisch in sozialen Medien aktiver iranischer Staatsangehöriger

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

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