Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-19, 22 L 1268/23

22 L 1268/23Verwaltungsgericht19.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 L 1268/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-19

Aktenzeichen: 22 L 1268/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0719.22L1268.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

  2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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