Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-13, 22 L 1016/23

22 L 1016/23Verwaltungsgericht13.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 L 1016/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-13

Aktenzeichen: 22 L 1016/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0713.22L1016.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (22 K 2930/23) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 22. Mai 2023 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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