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21 K 1409/19•Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-12, 21 K 1409/19
21 K 1409/19Verwaltungsgericht12.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-12
Aktenzeichen: 21 K 1409/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0712.21K1409.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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