Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-11, 6 K 5510/21

6 K 5510/21Verwaltungsgericht11.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 6 K 5510/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-11

Aktenzeichen: 6 K 5510/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0711.6K5510.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Zeugnisses über die Doktorprüfung vom 14. Januar 2021 und der darin ausgewiesenen Bewertung der Dissertationsschrift der Klägerin in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. September 2021 verpflichtet, die Dissertationsschrift der Klägerin durch einen neu zu bestellenden Zweitgutachter neu bewerten zu lassen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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