Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-06, 10 L 951/23

10 L 951/23Verwaltungsgericht06.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 951/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-06

Aktenzeichen: 10 L 951/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0706.10L951.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

    1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, binnen 2 Wochen über den Antrag der Antragstellerin auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Gemeinschaftsgrundschule H. , B. Straße 00, in L. unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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