Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-06, 10 L 857/23

10 L 857/23Verwaltungsgericht06.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 857/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-06

Aktenzeichen: 10 L 857/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0706.10L857.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

    1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag des Antragstellers auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Gemeinschaftsgrundschule H. B. Straße in L. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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