Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-05, 10 L 819/23

10 L 819/23Verwaltungsgericht05.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 819/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-05

Aktenzeichen: 10 L 819/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0705.10L819.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

    1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, binnen 2 Wochen über den Antrag auf Aufnahme des Antragstellers in die Jahrgangsstufe 1 der Gemeinschaftsgrundschule E. C. , I.------straße 00, in Köln unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.Für den Fall, dass diese neue Entscheidung nicht zur Aufnahme des Antragstellers in die Jahrgangsstufe 1 der Gemeinschaftsgrundschule E. C. , I.------ straße 00, in Köln führt, wird dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig einer seiner Wohnung nahegelegenen Gemeinschaftsgrundschule zuzuweisen.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu ¼ und der Antragsgegner zu ¾.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.