Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-04, 8 L 1771/22

8 L 1771/22Verwaltungsgericht04.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 1771/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-04

Aktenzeichen: 8 L 1771/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0704.8L1771.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller vom 31. Oktober 2022 (Az.: 8 K 5998/22) gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Bürgermeisters der Antragsgegnerin vom 21. September 2022 (Az.: 00000-00-00) wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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