Verwaltungsgericht Köln, 2023-06-29, 7 K 5822/21

7 K 5822/21Verwaltungsgericht29.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 5822/21 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-06-29

Aktenzeichen: 7 K 5822/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0629.7K5822.21.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Beklagten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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