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10 L 1055/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-06-28, 10 L 1055/23
10 L 1055/23Verwaltungsgericht28.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-28
Aktenzeichen: 10 L 1055/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0628.10L1055.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
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