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22 L 650/23.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-06-26, 22 L 650/23.A
22 L 650/23.AVerwaltungsgericht26.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-26
Aktenzeichen: 22 L 650/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0626.22L650.23A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers auf Grundlage der Abschiebungsandrohung aus dem Bescheid vom 30. Dezember 2016 vorläufig – bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache (22 K 1934/23.A) – nicht erfolgen darf.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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