Verwaltungsgericht Köln, 2023-06-26, 10 L 856/23

10 L 856/23Verwaltungsgericht26.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 856/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-26

Aktenzeichen: 10 L 856/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0626.10L856.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

    1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag auf Aufnahme der Antragstellerin in die Jahrgangsstufe 5 der Gesamtschule E. N. in Köln unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragstellerin und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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