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4 K 454/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-06-15, 4 K 454/23
4 K 454/23Verwaltungsgericht15.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-15
Aktenzeichen: 4 K 454/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0615.4K454.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Es wird festgestellt, dass die in der Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland vom 9. November 2022 unter Ziffer 3.1. erfolgte Ablehnung des Umbesetzungsantrages Nr. N01 der Klägerin rechtswidrig war.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
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