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22 L 591/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-06-14, 22 L 591/23
22 L 591/23Verwaltungsgericht14.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-14
Aktenzeichen: 22 L 591/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0614.22L591.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
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